Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingung gelten für Verträge zwischen der Dolmetscherin (Kristin Günther) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Dolmetscherin. Die Auftragsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

2 Verträge

2.1 Verträge werden stets entweder direkt zwischen Kristin Günther und dem Ausrichter der Konferenz oder direkt zwischen Kristin Günther und der Person geschlossen, die der Ausrichter mit der vertraglichen und finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher ordnungsgemäß beauftragt hat.
2.2 Verträge werden ausschließlich in Schriftform verfasst. Mündliche Aufträge sind schriftlich zu bestätigen. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Kristin Günther und dem Auftraggeber gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen und der Auftraggeber den Auftrag nicht unverzüglich abgelehnt hat. Beanstandungen/Änderungswünsche einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom Auftraggeber unverzüglich vorzunehmen und im Vorfeld mit Kristin Günther abzusprechen. Ist dem nicht der Fall, wird der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen.
2.3 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg oder per E-Mail zustande.
2.4 Wird ein vorgelegter Dienstleistungsvertrag (Auftragsbestätigung) vom Auftraggeber nicht unterschrieben, die gewünschten Dienstleistungen jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem Auftraggeber die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, bekannt.

3 Vertragsdauer und Vergütung

3.1 Der Vertrag beginnt und endet am vorher individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Einsatzzeit unterliegt vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vorher vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes von der Dolmetscherin, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist individuell etwas anderes schriftlich geregelt und vereinbart worden.
3.3 Die Dolmetschzeit versteht die Einsatzzeit vor Ort. Zu der Einsatzzeit kommen außerdem Fahrt- und Wartezeiten hinzu. Im außergewöhnlichen Einzelfall wird für die Zeit der Vorbereitung auf einen Einsatz eine Vergütung erhoben. Solche Sondervereinbarungen werden vor Vertragsschluss schriftlich geregelt. Jeder Dolmetscheinsatz muss mit mindestens einer Stunde berechnet werden. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird anschließend im Halbstundentakt berechnet. Fahrtkosten (Autokilometer/ Kosten für den öffentlichen Nahverkehr) werden zu jedem Einsatz erhoben. Fahrtzeiten werden mit ganzem Stundensatz zzgl. Fahrtkosten (gegebenenfalls Spesen) berechnet. Sonstige Kosten, die im Einzelfall evtl. anfallen und vom Auftraggeber übernommen werden müssten, werden vorher schriftlich vereinbart.
3.4. Kristin Günther ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, die für die genannte Dolmetscherin aus ethischen, ideologischen oder anderen persönlichen Gründen, nicht zumutbar sind.
3.5 Eine kurzfristige Stornierung des Auftrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn Kristin Günther ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.4 vor Beginn des Vertrages ist Kristin Günther für diesen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen, mit der Begründung, dass andere Aufträge, die diesen Ausfall kompensieren könnten, nicht angenommen werden konnten. Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von Kristin Günther verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu überweisen:
Bei Stornierung
Bis 14 Werkstage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei
Bis 7 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 25% des Auftragswertes
Bis 3 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes
weniger als 3 Werkstage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes
3.6 Alle anfallenden Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das Konto von Kristin Günther unter Angabe der Rechungsnummer zu zahlen, es sei denn, es wurden andere Zahlungsziele schriftlich vereinbart.
3.7 Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Kristin Günther nach Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent (öffentliche Träger) oder fünf Prozent (Privatkunden) des Gesamtbetrags zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.8 Gemäß 19 UStG wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus)

4 Berufsgeheimnis

Die Dolmetscherin Kristin Günther verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung der Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.).

5 Mitwirkung Dritter

Die Dolmetscherin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat sie dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 4 verpflichten.

6 Kostensätze

Die Abrechnung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage nach:
- JVEG, § 5, 8, 9: 75 Euro/ Stunde, 0,30 Euro/ km bzw. ÖPNV
- BIH ab dem 01.01.2009 Honorierung nach JVEG § 8, 9
- Sozialverwaltungsverfahren: SGB X, § 19, Absatz 1 iVm JVEG
- Verwaltungsverfahren: LGBG § 12 iVm JVEG
- Ausführung von Sozialleistungen (z. B. Arzt, Elternabend Kita): SGB I, §17 iVm JVEG
- § 102 SGB IX, Gebärdensprachdolmetschereinsatz am Arbeitsplatz
- Kostensätze für Einsätze, die privat getragen werden müssen, werden vor Vertragsschluss mit der Dolmetscherin schriftlich vereinbart

7 Honorar bei Rückzug des Auftrags durch den Auftraggeber

Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen, hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
Nimmt der Dolmetscher während der Ausfallzeit einen anderen Dolmetschauftrag an, so verringert sich das Ausfallhonorar entsprechend.

8 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

9 Dolmetscharten und Arbeitssprachen

9.1Arbeitssprachen
Die Dolmetscherin Kristin Günther kann zum Dolmetschen für folgende Sprachen und Sprachsysteme bestellt werden:
Deutsche Lautsprache (DLS), Deutsche Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitendes Gebärden (LBG), Lormen (L), taktiles Gebärden (TG), Englische Lautsprache (EL) nur nach Absprache.

9.2 Simultandolmetschen
Die Dolmetscher sitzen in einer ruhigen Umgebung und übertragen den vom Redner gesprochenen Text zeitgleich (simultan) in die Zielsprachen.
Da Simultandolmetschen eine hohe Konzentration erfordert, müssen sich Dolmetscher ablösen können. Geht ein Auftrag länger als 60min, sind daher 2 Dolmetscher zu bestellen.

9.3 Konsekutivdolmetschen
Die Übertragung erfolgt zeitversetzt nach dem Vortrag des Originaltextes. Die Dauer der Veranstaltung verlängert sich im Vergleich zum Simultandolmetschen auf etwa das Doppelte pro Zielsprache.

9.4 vom Blatt dolmetschen
Vertragsunterlagen, Gesetzestexte und medizinische Merkblätter werden übersetzt.

9.5 Tätigkeit der Dolmetscherin
Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen, sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Der Dolmetscher unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab. Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden

10 Vorbereitungsmaterial

Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte usw.). Falls der Auftraggeber die entsprechenden Unterlagen nicht zur Verfügung stellen kann, unterstützt er den Dolmetscher bei der Kontaktaufnahme mit den Sprechern der zu dolmetschenden Vorträge, damit dieser sich über die zu dolmetschenden Inhalte informieren oder selber Vorbereitungsmaterial beschaffen kann.

11 Arbeitsbedingungen

11.1 Aufzeichnungen im Sinne von Fotos oder Videos sind vorher mit Kristin Günther zu vereinbaren.
11.2 Dauert der Dolmetschauftrag länger als 60min., so sind zwei Dolmetscher zu bestellen. Zu begründen ist dies damit, dass Dolmetschen ein komplexer kognitiver Prozess ist. Um die Qualität der Verdolmetschung zu erhalten, bedarf es bei längeren Einsätzen zwei Dolmetscher.
11.3 Bei Dolmetscheinsätzen von mehr als 60 Minuten, stehen der Dolmetscherin Pausen zu.

12 Reisebedingungen

Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit der Dolmetscherin noch die Qualität ihrer im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.

13 Gerichtsstand

13.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Dolmetscherin Kristin Günther

14 Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 15 Höhere Gewalt

15.1 Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
15.2 Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von höherer Gewalt betroffen sind.

17 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.